- 15.11.2023 Das Angebot „Du und Dein Vormund“ des Kinderschutzbundes Frankfurt ist gemäß § 53a SGB VIII mit der Gewinnung, Schulung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Einzelvormund:innen betraut. In enger Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Jugendamt und den Frankfurter Familiengerichten wird so der Vorrang ehrenamtlicher Vormund:innen und die Beachtung der Beteiligungsrechte von Mündeln sichergestellt. Mehr Infos unter dem o.g. Link.
- 15.11.2023 Anmeldung zum ZKJ-Tag:
Am 19. und 20.03.2024 veranstaltet der Reguvis-Verlag in Köln den nächsten ZKJ-Tag: https://shop.reguvis.de/kongresstagung/zkj-tag/ Der Frühbucherpreis wird Ende Dezember auslaufen.
- 5.11.2023
Hiermit möchten wir Sie auf die wenigen freien Plätze in den kommenden Online-Seminaren des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft aufmerksam machen:
16.11.2023 - Kinder und Jugendliche mit FASD
27.11. & 28.11.2023 - Hilfeplanung nach dem KJSG: Rolle und Aufgaben von Fachkräften der Hilfen zur Erziehung und Vormund:innen (noch ein freier Platz für eine Fachkraft der HzE oder des ASD,
06.12. & 13.12.2023 - Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!
Anmeldung per E-Mail an info@vormundschaft.net
- 23.10.2023 Der BVEB e.V. ist jetzt auf Instagramm! Bitte folgen! Dort gibt es auch einen tollen kleinen Film, der für unsere Kinder die Arbeit des VB erklärt. Der kann runtergeladen und aktiv in den Gesprächen mit den Kindern eingesetzt werden. Schaut selbst!
- 20.10.23 2 Superspannende Editorials von Prof. Dr. Heilmann in der ZKJ
"Die Gestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens hat maßgeblichen
Einfluss auf die Verwirklichung bzw. den Schutz der verschiedenen Grund-
rechtspositionen, die im Kindschaftsrecht etwa bei den notwendigen Verfah-
ren zum Kinderschutz oder im Bereich der elterlichen Sorge und des Um-
gangsrechts berührt werden. Dies ist dem Gesetzgeber sehr bewusst, wie sich
in den vielfältigen Bemühungen zur Verbesserung der Vorschriften im hier
maßgeblichen FamFG zeigt. Zuletzt hat er u.a. die Vorschriften betreffend die
Interessenvertretung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren reformiert.
Eingeführt wurde mit § 158a FamFG eine Norm, welche die vom Gesetzgeber
für erforderlich erachtete fachliche und persönliche Eignung des Verfahrensbei-
standes festlegt. Die Neuregelung zur fachlichen Eignung stellt für die Verfah-
rensbeistände zu Recht hohe Hürden auf, denn die erforderlichen und näher
spezifizierten juristischen und außerjuristischen Kenntnisse sind auf Verlangen
des Gerichts nachzuweisen. Die Praxis wird offenbaren, wie sich diese Norm auf
die Qualität der Interessenvertretungen auswirken wird. Jedenfalls sollte etwa die
Berufsqualifikation sowie eine spezifische Zusatzqualifikation für die anderen
Verfahrensbeteiligten transparent gemacht werden, sei es durch den Verfahrens-
beistand selbst, sei es durch das Gericht. Entsprechen diese nicht den Anforde-
rungen des Gesetzgebers an den erleichterten Nachweis der fachlichen Eignung,
dürfte für das Gericht ein erhöhter und aktenkundig zu machender Prüfungsauf-
wand bestehen, ob diese besteht. Der Hinweis, dass ein Verfahrensbeistand be-
reits langjährig bzw. aus einer Vielzahl von Vorverfahren bekannt sei, dürfte dem
nicht genügen. Dies ist auch den Gesetzesmaterialien explizit zu entnehmen.
Die persönliche Eignung soll u.a. Gewähr dafür bieten, dass das Amt „unabhän-
gig“ wahrgenommen wird. Problematisch ist insoweit, dass die Auswahl des Ver-
fahrensbeistandes durch den Familienrichter erfolgt, der sodann auch das Ver-
fahren führt. Das heißt, der wirklich unabhängige Verfahrensbeistand muss sich
von dem Gedanken lösen, dass sein Agieren im Verfahren, sei es auch fachlich
geboten, dazu führen könnte, dass seine Bestellung in künftigen Verfahren nicht
mehr erfolgt. Denn diese dürfe nicht nach sich ziehen, dass etwa angezeigte
Befangenheitsgesuche, Verzögerungsrügen oder Rechtsmittel unterbleiben. Un-
zweifelhaft kann im Rechtsstaat unterstellt werden, dass unabhängige Richter
solche sachfremden Erwägungen nicht anstellen werden, aber reicht diese An-
nahme aus, den Verfahrensbeistand auch wirklich unabhängig agieren zu lassen,
wenn auch er – wie jeder selbstständig Berufstätige – wirtschaftlichen Zwängen
unterliegt? Vieles spricht hier dafür, die Entscheidung über die Auswahl der Per-
son des Verfahrensbeistandes einem anderen Familienrichter zu überlassen als
demjenigen, der für das betreffende kindschaftsrechtliche Verfahren zuständig
ist. Damit würde auch dem Umstand Rechnung getragen, dass rechtstatsächliche
Untersuchungen eine zu große (persönliche) Nähe zwischen Richtern und Ver-
fahrensbeiständen beanstanden und voraussichtlich noch besser gewährleistet,
dass in der Bestellungspraxis ein größerer Personenkreis berücksichtigt wird als
bislang.
Freilich ist die nun geforderte Qualität der Verfahrensbeistände nicht umsonst
zu haben. Um geeignete und hoch qualifizierte Verfahrensbeistände zu gewin-
nen, ist daher die Anhebung der Vergütungspauschalen dringend geboten. Dies
auch vor dem Hintergrund, dass eine solche – anders als in anderen Berufsgrup-
pen – seit dem Jahre 2009 nicht erfolgt ist, die Verfahrensbeistände Fort- und
Weiterbildungen auf eigene Kosten wahrzunehmen haben und nach dem Ge-
setz die entstandenen Aufwendungen mit der Pauschale abgegolten sind."
a) zum Thema Verwirklichung bzw. Schutz der Grundrechtsposition des Kindes:
- b) zum Thema häusliche Gewalt: "häusliche Gewalt, insbesondere diejenige in Paarbeziehungen und (unmittelbar) gegen Kinder ist ein massives Problem. Dies zu erkennen bedurfte es eines grundlegenden Wandels in der gesellschaftlichen Anschauung, nachdem in früheren Jahrhunderten etwa die körperliche Züchtigung noch als legitime Machtausübung gegolten hat. Ein wichtiger Schritt wurde im Jahre2011 mit der Ausarbeitung der sogenannten Istanbul-Konvention vollzogen,ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung vonGewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Inzwischen ist diese Konvention– mit erheblichen Verzögerungen – auch in der deutschen Rechtspraxis ange-kommen. Sicher ist insoweit zu berücksichtigen, dass der Bundestag erst durch Gesetz vom 17. Juli 2017 mit Zustimmung des Bundesrates dieses Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat. Gleichwohl erlebt man in Kindschaftssachen auch heute noch den Vortrag von gewalttätigen Elternteilen, die Gewalt sei – wenn überhaupt – „nur“ gegen den anderen Elternteil und nicht gegen das Kind ausgeübt worden. Auch wenn dieses anwesend gewesen sei, könne ein solches Geschehen doch keine Auswirkungen auf eine familiengerichtliche Entscheidung zur elterlichen Sorge oder zum Umgang mit dem Kind haben. Teilweise wird die Kindeswohlrelevanz miterlebter häusli-
cher Gewalt auch von Familiengerichten noch immer unterschätzt.
Besonders hervorzuheben ist daher Art. 31 der Istanbul-Konvention, nach dem
sichergestellt werden soll, dass „gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über
das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden“ und
deren Ausübung „nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers und der Kin-
der gefährdet“. Dass auch das Miterleben häuslicher Gewalt Kinder zu Opfern
macht, anerkennt die Präämbel der Konvention ausdrücklich. Bestätigt wird hier-
durch die gesicherte Erkenntnis, dass miterlebte häusliche Gewalt eine spezielle
Form der Kindesmisshandlung darstellt und die betroffenen Kinder in ihrer Ent-
wicklung gehemmt und in ihrem Bindungsaufbau gestört werden bzw. sogar
traumatisiert werden können. Sie sind der Gefahr erheblicher künftiger physi-
scher und psychischer Schäden ausgesetzt. Es ist vor diesem Hintergrund sehr positiv, dass sich nun immer mehr veröffentlichte gerichtliche Entscheidungen finden, welche der (miterlebten) häuslichen Gewalt – teilweise unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Istanbul-Konvention in den unterschiedlichsten Fallkonstellationen maßgebliche Bedeutung zumessen. Dies gilt sowohl bei Entscheidungen über das Umgangsrecht bis hin zumUmgangsausschluss als auch bei Entscheidungen über die elterliche Sorge, etwa im Kinderschutz oder als Begründung für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Insoweit kann die Lektüre der kostenlos von der Internetseite des Bundesfamilienministeriums herunterzuladenden Broschüre zu „Kindschaftssachen und häusliche Gewalt“ dringend empfohlen werden, die sicher auch zur
Sensibilisierung beigetragen hat. Es ist zu hoffen, dass dieser Trend anhält, die
mannigfaltig negativen Aspekte häuslicher Gewalt nicht zuletzt im Kindschafts-
recht die gebotene Beachtung finden und die erforderlichen Konsequenzen zum
Schutz der Betroffenen gezogen werden." - 19.10.2023 wenige freie Plätze in dem Seminar zu „Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung“, das bereits am 24. Oktober von 09:00 – 12:15 Uhr stattfindet. Das Seminar richtet sich sowohl an Fachkräfte der Vormundschaft und des Pflegekinderdienstes/der Pflegekinderhilfe als auch an interessierte Pflegeeltern. Sie können sich auf die erfahrenen Referentinnen Ruth Seyboldt, Bundesforum Vormundschaft und Careleaver e.V. sowie Claudia Gerling, IGfH-Fachgruppe Erziehungsstellen/Pflegefamilien freuen. Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://vormundschaft.net/fachveranstaltung/pflegeeltern-als-vormund-und-moeglichkeiten-zur-sorgeteilung/
- 6.9.2023 Verfahrensbeistände für eine Umfrage gesucht:
Im Rahmen einer Masterarbeit im Fach Sozialpsychologie an der Fernuniversität Hagen führt Frau Schäfer ein wissenschaftliches Forschungsprojekt durch, das sich mit der Beurteilung von Verfahrensbeteiligten im Prozess juristischer Entscheidungsfindung im Familienrecht beschäftigt. Die Umfrage kann vollständig online in etwa 15 Minuten ausgefüllt werden. Die gesammelten Daten werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet, und es besteht keinerlei Möglichkeit zur Identifizierung der Teilnehmer.
Die Beteiligung an dieser Forschung ist von großer Bedeutung und trägt maßgeblich dazu bei, unser Verständnis im Bereich der Beurteilung von Verfahrensbeteiligten im Familienrecht zu vertiefen.
Die Umfrage finden Sie unter folgendem Link: https://l1nq.com/umfrage2023
Für eventuelle Fragen oder weitere Informationen stehe sie Ihnen gerne per E-Mail unter der unten angegebenen Adresse zur Verfügung. Anna Schäfer: anna.schaefer3@studium.fernuni-hagen.de
- 18.8.2023 Am 8.12. soll ein Onlineseminar zum Thema " Interaktionsbeobachtung als Methode zur Beteiligung kleiner Kinder" stattfinden. Referentin ist Frau Zwönitzer.
Die Kindesinteressen ins Verfahren einzubringen, kann zur Herausforderung werden, wenn die Kinder sich nicht sprachlich ausdrücken können. Es stehen allerdings auch Babys und Kleinkinder viele Ausdrucksmöglichkeiten zur Verfügung, somit ist gerade hier die Interaktionsbeobachtung von hoher Relevanz.
Diese Fortbildung gibt eine erste Einführung in die Methode der Interaktionsbeobachtung bei Säuglingen und Kleinkindern. Es soll einen Einblick geben, worauf geachtet werden kann, wenn Kinder mit ihren Erziehungspersonen beobachtet werden und welche Schlüsse sich daraus in Bezug auf das Kind und seine Entwicklungsbedürfnisse ziehen lassen. Die genaue Beobachtung der Interkation des Kindes mit anderen Personen kann dazu dienen, die Beteiligung von kleinen Kindern oder Kindern mit Behinderungen zumindest indirekt zu ermöglichen.
Anmeldung über die Emailadresse des Vereins. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Den Termin musste (auf Wunsch der Dozentin) auf den 08.12.2023 verlegen von 9-13 Uhr.
- 16.8.2023 einen aktuellen Beschluss eines AG zur Übernahme von Dolmetscherkosten durch den VB finden Sie hier.
- 14.8.2023 aktueller Beschluss des OLG Braunschweig zu Nachholung der Beschwerdezulassung durch das Beschwerdegericht; Erstattungsfähigkeit von Dolmetscherkosten des Verfahrensbeistands
- 14.8.2023 "günstiger" Anbieter" vor allem für Mac-User für elektronische Postfächer
https://www.eitco.de/neue-ebo-software-arveo-secom-ab-april-2023-verfuegbar/
Vorzüge sind u.a. eine webbasierte Plattform und deshalb betriebssystemunabhängig.
- 7.8.2023 Erinnerung: Einladung zum diesjährigen Fachtag des medizinischen Teams der Kinderschutzhotline am 30.08.2023 von 10:30-16:30 Uhr zum Thema "Kinderschutz inklusiv(e) - Kinderschutz bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung". Eine Anmeldung hierzu ist ab sofort unter Veranstaltungsanmeldung (elearning-kinderschutz.de) möglich.
- 28.7.2023 Fachtag: Koalitionsdruck & Loyalitätskonflikt – Zwischen Abhängigkeit und freiem Bekenntnis, Anmeldung unter: info@stephanieabsmeier.de
Die Beziehung eines Kindes zu Mutter und Vater ist niemals gleich. Wiewohl Kinder in den ersten Lebensjahren in die Beziehung und Bindung zu ihren primären Bezugspersonen hineinwachsen, ist das Verhältnis, je älter Kinder werden, nicht nur durch eine Abhängigkeit des Kindes vom Erwachsenen gekennzeichnet. Vielmehr verfolgen Kinder eine eigene Agenda und bekennen sich auch aus eigenem Antrieb zur Gemeinschaft mit Mutter oder Vater. Das Zusammenspiel von Sozialisation, Bindung und Kognition in der individuellen Entwicklung des Kindes ist dabei hochkomplex und führt – nachgerade unter dem Koalitionsdruck der Erwachsenen – zu einer Vielfalt von Loyalitäten und Konflikten.
Der Fachtag nimmt die psychologischen Grundlagen von Koalitionsdruck und Loyalitätskonflikt in den Blick und erörtert sowohl Konstellationen ihres Auftretens als auch Möglichkeiten der Intervention im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren. Wie entstehen Beziehungen und Bindungen? Welche familiären Rahmenbedingungen schaffen Koalitionsdruck, welche kognitiven Voraussetzungen braucht es für das Empfinden eines Loyalitätskonflikts? Wie kann der Druck auf Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern verringert und ihr freies Bekenntnis zu beiden Elternteilen begünstigt werden?
Datum: 09.11.2023 – Onlineseminar, Referenten: Stephanie Absmeier, Isabell Streif, Dr. Johannes Streif, Teilnehmerzahl: max. 40 Personen, Tagungsgebühr: 150 EUR
- 1.8.2023 Ausgebucht: Online Fortbildung ( über die Plattform Teams!) des BVEB zum elektronischen Postfach am 19.9.2023 von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Sofort Anmelden unter info@verfahrensbeistand-berufsverband.de, Kosten 30 €
Zum Inhalt: Spätestens mit Abschaffung des Fax-Geräts kommt der Personenkreis der Verfahrensbeteiligten bei Gericht nicht mehr umhin, sich mit dem Thema zu beschäftigen:
der rechtssicheren elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Behörden.
Mit dem bereits 2013 verabschiedeten ‚Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten‘, der Einführung der besonderen elektronischen Postfächer für Rechtsanwälte und Notare sowie der ‚Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach‘ aus dem Jahr 2017, existieren technologieoffene bundeseinheitliche Regelung für die Digitalisierung gerichtlicher Verfahren. Ergänzt wurde das Repertoire mittlerweile um das Elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO), das allen Beteiligten im Gerichtsverfahren eine unkomplizierte Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und damit am EGVP-Verfahren ermöglicht.
Erfahren Sie im Seminar, wie dieser sichere Übertragungsweg für vertrauliche und sensible Daten auf einfache Weise genutzt werden kann. Die Teilnehmenden lernen Grundbegriffe und Kernkomponenten des elektronischen Rechtsverkehrs sowie vorgeschriebene Standards und technische Lösungen kennen.
Profitieren auch Sie als Verfahrensbeistände von einer vollständig elektronischen Abwicklung der Kommunikationsprozesse mit Gerichten.Das Seminar zeigt auf, wie Sie die vorhandenen technischen Möglichkeiten konkret umsetzen können.
Inhaltliche Schwerpunkte: - Grundbegriffe und Techniken des elektronischen Rechtsverkehrs mittels EGVP
- Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
- Standards zur sicheren Kommunikation und die Benutzerverwaltung (Verzeichnisdienst/Adressbuch der Justiz SAFE)
- Beispielhafte Umsetzung mit einer ERV-konformen Software
- Signaturgesetz und notwendige Signaturen bei Schriftformerfordernissen
- Praktische Beispiele der Einreichung von Schriftsätzen
- Signaturgesetz und notwendige Signaturen bei Schriftformerfordernissen
- Praktische Beispiele der Einreichung von Schriftsätzen
- Erweiterte rechtliche Grundlagen aus dem FamFG, ZPO, SGB, etc.
- 1.7.2023 Eine Regionalgruppe im Bereich Wiesbaden soll in Gründung gehen. Interessent*innen melden sich bitte bei Frau Watson kontakt@watson-social-solutions.de
- 25.6.2023 Evolva bietet E-Learning-Kurse zum Thema Kindesanhörung an ( Flyer hier). Mitglieder erhalten eine starke Ermäßigung. Anmeldung unter bveb@evolva.de. Hier ist der Aufbaukurs Sie finden alle näheren Informationen zum Aufbaukurs unter https://evolva.de/aufbaukurs-kindesanhoerung/
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17.5.2023 Tagesaktuell hat das BMF zur Umsatzsteuerbefreiung der Vergütung der VB Stellung genommen. Die Stellungnahme ist hier einsehbar.
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18.4.2023 Mehr Zeit für die ihnen anvertrauten Kinder, weniger Fälle pro Vormund und bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen, sind die Grundlagen des neuen Vormundschaftsrechts. Unter folgendem Link finden Sie das öffentliche Fachgespräch des Ausschuses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.4.23. https://www.bundestag.de/parlamentsfernsehen?videoid=7552523#url=L21lZG…
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15.4.2023
Montag, den 17. April: Fachgespräch im Deutschen Bundestag zum Vormundschaftsrecht
Am 17.04.2023 von 14 Uhr bis 16.00 Uhr wird das Fachgespräch im Familienausschuss des Bundestags mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungs- bedarf der Vormundschafts-rechtsreform im BGB und SGB VIII“ live auf Kanal 4 des Bundestags übertragen. Es ist anschließend dort auch abrufbar. Schalten Sie gerne ein! Das Fachgespräch rückt die Vormundschaft als Vertretung der Rechte und Interessen einer besonders vulnerablen Gruppe von Kindern in den Fokus. Das Bundesforum hat zum Fachgespräch ein kurzes Informationspapier für die Abgeordneten verfasst. Unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Ruth Seyboldt wird zudem einen erläuternden Überblick über die Vormundschaft, die Reform und Weiterentwicklungsbedarfe geben. Außerdem sprechen Prof. Dr. Ulrike Urban Stahl (FU Berlin), Daline Raphael und Jana Paul (Careleaver e.V.), Heike Berger (Sozialdienst katholischer Frauen), Katharina Lohse (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) sowie Judith Pammler-Klein (Amtsgericht Kiel). -
5.4.2023 In den letzten beiden ZKJ wurden wichtige Artikel über das Thema Eltern-Kind-Entfremdung veröffentlicht. Wir sind sehr froh, dass sich Fachleute noch einmal so intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. In dem Artikel geht es um das sogenannte PAS, was fachlich nicht haltbar ist. Dies haben auch Obergerichte in ihren Entscheidungen so gesehen. Unter dem Begriff "Eltern-Kind-Entfremdung" wurde die Diskusssion aber auch über das PAS neu entfacht. Ein hochkarätiges Autorenteam hat sich nun noch einmal damit befasst und setzt in dem Artikel einen fundierten und sorgfältig argumentierenden Meilenstein. Auch werden Maßstäbe für umgangsverweigernde Kinder gestetzt. Der Artikel kann unter www.reguvis.de/de/whitepaper/kindeswohl heruntergeladen werden.
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21.3.2023 Evolva bietet E-Learning-Kurse zum Thema Kindesanhörung an ( Flyer hier). Mitglieder erhalten eine starke Ermäßigung. Anmeldung unter bveb@evolva.de
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28.2.2023 Die Reguvis Akademie bietet aktuell u.a. folgende Fortbildungen an:
https://shop.reguvis.de/seminar/auf-augenhohe-gute-gesprachsfuhrung-mit-kindern-und-jugendlichen/
Anmeldungen bitte direkt bei der Akademie.
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5.2.2023 Neueste Ausgabe von "Verfahrensbeistandschaft: Ein Handbuch für die Praxis" von Prof. Salgo ab 30.4.2023 erhältlich.
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1.2.2023 Infos zum Thema Vormundschaft " Wer sorgt für Kinder ohne Eltern" https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Vormundschaftsrecht.pdf;…
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9.1.2023 aktuelle Angaben zu Fort- und Weiterbildung im Jahr 2023 ( Qualifizierung zum Verfahrensbeistand oder Vormund) findet ihr unter der Rubrik "Fort- und Weiterbildung".
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30.12.2022 Interner Mitgliederbereich wegen Umbau der Homepage bis auf Weiteres nicht zugängig.