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Die Rechte von Kindern und Jugendlichen gemäß der UN Kinderrechtekonvention

Eine Information für Kinder und Jugendliche

Rechte von Kindern

Wir wollen hier erklären, was das mit den Kinderrechten der Vereinten Nationen (fast alle Staaten auf dieser Welt haben unterschrieben, dass sie sich an diese Absprachen halten wollen und dafür sorgen wollen, dass die Rechte auch in ihrem Land gelten) so auf sich hat und wie das in Deutschland in den Gesetzen niedergeschrieben wurde. Hier schreiben wir nur etwas über das Rechte auf Meinungsfreiheit (Artikel 12) auf, die du außerhalb deiner Familie hast.

Dies bedeutet, dass jedes Kindes das Recht habt, seine Meinung sagen zu dürfen! 

Du entscheidest aber, ob du etwas erzählen möchtest. Keiner darf dich dazu zwingen.

Deine Meinung darfst du immer dann sagen, wenn die Sache oder eine Entscheidung dich selbst betrifft. Praktisch heißt das, dass du das Recht hast, dass man dich anhört, wenn es um dich geht!

Zum Beispiel dürfen Kinder ihre Meinung sagen, wenn sie von einem Gerichtsverfahren betroffen sind. Hier ein paar Beispiele von Gerichtsverfahren:

  • Wenn Eltern sich trennen und sich nicht einigen können wo die Kinder dann wohnen und zu welcher Schule sie dann gehen 
  • Wenn die Kinder einen Vormund bekommen, weil die Eltern nicht mehr ausreichend für sie sorgen können.
  • Wenn sie ihren Elternteile sehen wollen, bei dem sie nicht leben.
  • Wenn sie in eine Pflegefamilie kommen oder adoptiert werden sollen.
  • Wenn Kinder von anderen Menschen geschlagen oder verletzt wurden oder sich die Erwachsenen nicht genügend um sie gekümmert haben.
  • Wenn sie gegen ihren Willen in eine Klinik gebracht werden sollen, weil sie sich oder andere sehr gefährden.

Müssen die Erwachsenen dann alles genauso tun, wie die Kinder es sich gewünscht habe?

Im Gesetz steht, dass es auf dein Alter und auf deine Reife ankommt.

Je älter du bist, desto mehr muss man deine Meinung bei einer Entscheidung berücksichtigen. Es ist auch wichtig, ob du schon verstehen kannst, was die Erfüllung deiner Wünsche zur Folge hätte. Daher müssen die Erwachsenen dir vorher auch genau erklären, worum es geht.

Jeder, der dich befragt, will also gemeinsam mit dir herausfinden, ob du deine Meinung „vernünftig und ohne Beeinflussung“ äußern kannst. Außerdem muss er dir erklären, welche Folgen es hätte, wenn man alles so machen würde, wie du es willst.

Du darfst deine Meinung sagen, deine Meinung muss ernst genommen werden, aber die Entscheidung treffen die Erwachsenen – sie müssen deine Meinung aber bei ihrer Entscheidung berücksichtigen!

 

 

In Deutschland erhalten Kinder eine Person die sie bei diesen Dingen unterstützt und hilft dies alles zu verstehen und dem die Kinder ihre Meinung mitteilen können.

Der Verfahrensbeistand wird dir genau erzählen, warum er mit dir sprechen will, wird dich beraten, wenn du Fragen hast. Er wird deine Meinung wahrheitsgetreu dem Richter übermitteln, dir aber auch sagen, was passieren kann und was nicht. Er begleitet dich auch zu deiner Anhörung beim Richter und unterstützt dich, wenn es dir beim Gespräch mit dem Richter zu unangenehm oder zu schwierig wird. Er wird dir nach der Gerichtsverhandlung, wo die Erwachsenen ihre Meinung sagen dürfen, auch erklären, wie es für dich danach weitergeht. Er darf auch nur deine Interessen vertreten, und muss dir genau zuhören. Interessen vertreten heißt, dass er dem Richter genau sagen muss, welche Meinung du hast, was du willst und wie du dir eine Lösung vorstellst (Kindeswille), aber er wird ihm auch sagen, was er für dich gut findet (Kindeswohl). Das wird er natürlich vorher mit dir besprechen.

Was ist, wenn ich mit der Entscheidung des Gerichts oder einer anderen Stelle nicht einverstanden bin?
 

Du hast das Recht, dich gegen eine Entscheidung zu beschweren, wenn du glaubst, dass man dich nicht angehört hat, dir nicht ausreichend zugehört hat oder deine Meinung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Auch dies wird dir dein Verfahrensbeistand erklären.

 


 

Ich hoffe, dass dir meine Erklärungen geholfen haben, besser zu verstehen, was es mit diesen Kinderrechten der Vereinten Nationen auf sich hat.

Wenn du dennoch Fragen hast oder etwas dazu erzählen möchtest, so kannst du gern schreiben an:
BVEB e.V., Wolsdorfer Straße 91, 53721 Siegburg. Tel 02241 - 8953426, FAX 02241 - 8953427.

Wenn du schon einen Computer benutzen und auch ins Internet gehen darfst, kannst du deine Fragen auch aufschreiben. Du kannst dazu eine Email schreiben an: info@verfahrensbeistand-berufsverband.de

 

 


 


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